Rechtsanwalt Martin Steiger -
Richter mögen keine geschwätzigen
Rechtsanwälte. Als geschwätzig ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29
Abs. 2 BV) kann dabei bereits eine Rechtsanwältin gelten, die in einem Strafverfahren einen Parteivortrag von 30 Minuten Dauer halten
möchte, deren Redezeit aber auf 20 Minuten beschränkt wurde (Bundesgerichtsurteil 6B_726/2011 vom 15. März 2012):
«Der Beschwerdeführer wirf… mehr
