Kanzlei Dr. Schenk -
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 25.07.2013, Az.: 22 BV 13/13, entschieden, dass der Betriebsrat
aufgelöst werden kann, wenn er über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Betriebsversammlung durchführt und dadurch seine Pflicht zum
Zusammenwirken mit Gewerkschaften vernachlässigt.
Der Betriebsrat eines großen Unternehmens hielt jahrelang keine Betriebs- oder Abteilu… mehr
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