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ArbG Stuttgart: Auflösung des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung

Kanzlei Dr. Schenk - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 25.07.2013, Az.: 22 BV 13/13, entschieden, dass der Betriebsrat aufgelöst werden kann, wenn er über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Betriebsversammlung durchführt und dadurch seine Pflicht zum Zusammenwirken mit Gewerkschaften vernachlässigt. Der Betriebsrat eines großen Unternehmens hielt jahrelang keine Betriebs- oder Abteilu… mehr

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