swissblawg - Das BGer hat in
BGE 132 I 68 in Sachen Mächler c. Genossame Lachen entschieden, dass eine öffentlichrechtliche Korporation, die nicht von Bundesrechts
wegen gezwungen ist, die Bestimmungen des Namens- und Bürgerrechts anzuwenden, immerhin BV 8 verletzt, wenn sie die Weitergabe der Mitgliedschaft durch verheiratete
Korporationsbürgerinnen und ledige Korporationsbürger ausschliesst.
Im vorliegenden… mehr
