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Rechthaberei und Drohungen. Ja, sie kommen natürlich in allen mehrseitigen Rechtsverhältnissen vor. Allerdings sind die Betriebsparteien
zu so etwas wie „vertrauensvoller Zusammenarbeit“ verpflichtet (§ 2
BetrVG).
Dieser Appell an die beiderseitige Moral ist meist ohne große Bedeutung. Die Schlachten werden auf den formalen Höhen des
Mitbestimmungsrechts oder in den Tälern des Anfechtun… mehr
