StrafrechtsBlog -
Diesen Grundsatz kennen wir ja durchaus, auch wenn die Strafverfolger das gerne in Abrede stellen. Trotzdem scheint immer wieder
durchzubrechen, dass zur Aufklärung schwerer Straftaten auch die Verletzung grundlegenster Rechte zulässig sei. Erinnert sei nur
beispielhaft hieran.
Die Schweizer sind da konsequenter. Ich streite mich gerade mit einem bayerischen Amtsrichter darüber, ob mein M… mehr
